Migräne als Behinderung – 5 Fakten

Fakt 1: Laut WHO (Weltgesundheitsorganisation) gehört Migräne unter die Top 10 der am schwersten behindernden Erkrankungen.

Fakt 2: Der Grad der Behinderung (GdB) gibt den Schweregrad einer Behinderung an. Als „schwerbehindert“ gilt ein Grad ab 50. (Ich habe übrigens auch einen GdB).

Fakt 3: Besonders stark betroffene Migräniker:innen können einen Antrag auf Feststellung des GdB beim Versorgungsamt stellen.

Fakt 4: Beim Versorgungsamt gibt es die entsprechenden Formulare und weitere Informationen.

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